Lizenzierungen
SimA® ist eine eingetragene Wort- und Bildmarke, deren Gebrauch ohne entsprechende Berechtigung untersagt ist. Qualitätsgeprüft kann jedoch das (eingeschränkte) Nutzungsrecht durch Lizenzverträge übertragen werden.
Persönliche Lizenzen
Lizenz zum SimA®-Gruppenleiter
Schulungsteilnehmer, die das Modul „SimA®-Basics“ und eines der beiden Wahlmodule besucht haben, können bei der SimA®-Geschäftsstelle die Prüfung zum SimA®-Gruppenleiter beantragen, die postalisch zugesendet wird (50 € Bearbeitungsgebühr). Für die Formulierung und Rücksendung der Antworten stehen drei Monate Zeit zur Verfügung. Nach erfolgreich abgelegter Lizenzprüfung wird Ihnen die SimA®-Gruppenleiterlizenz verliehen. Gleichzeitig erhalten Sie den Zugang zum internen Bereich der Homepage mit weiteren Übungsmaterialien und Vorlagen. Nur mit dieser Lizenz sind die Teilnehmer berechtigt, SimA® für Senioren anzubieten.
Lizenz zur SimA®-Lehrkraft
Lehrkräfte an berufsbilden Schulen (bspw. für Altenpflege) können nach ihrer Lizenzierung zum SimA®-Gruppenleiter sowie dem Besuch des Moduls „SimA®-Professional“ die Lizenz zur SimA®-Lehrkraft erhalten. Damit sind sie berechtigt, die SimA®-Schulungsinhalte und –unterlagen zu verwenden und an ihre Schüler weiterzugeben. Diese Berechtigung bezieht sich ausschließlich auf die Lehrtätigkeit im Rahmen des schulischen Unterrichts.
Lizenz zum SimA®-Ausbilder
Fachkräfte mit einschlägigem akademischen Abschluss oder einer vergleichbaren fachlichen Qualifikation und ausreichend Berufserfahrung können nach ihrer Lizenzierung zum SimA®-Gruppenleiter sowie dem Besuch des Moduls "SimA®-Professional" die Lizenz zum SimA®-Ausbilder erhalten. Sie werden damit in den SimA®-Ausbilderpool aufgenommen, der exklusiv berechtigt ist, die SimA®-Schulungsmodule durchzuführen.
Institutionelle Lizenzen
Lizenz zur SimA®-Einrichtung
Einrichtungen, die mindestens drei lizenzierte SimA®-Gruppenleiter beschäftigen, können bei der SimA®-Geschäftsstelle die institutionelle Lizenz zur SimA®-Einrichtung beantragen. Diese Lizenz berechtigt dazu, die Wort- und Bildmarke SimA® zur Werbung für die eigene Einrichtung zu verwenden.
Lizenz zur SimA®-Schule
Berufsbildende Schulen, die mindestens zwei SimA®-Lehrkräfte beschäftigen, können bei der SimA®-Geschäftsstelle die Lizenz zur SimA®-Schule beantragen. Diese institutionelle Lizenz berechtigt dazu, die Wort- und Bildmarke SimA® zur Werbung für die eigene Einrichtung bzw. das eigene Schulangebot zu verwenden.
Lizenz zum SimA®-Regionalpartner
Fort- und Weiterbildungsanbieter (Akademien o.ä.) erhalten mit Hilfe der institutionellen Lizenz zum SimA®-Regionalpartner die Möglichkeit, das SimA®-Ausbildungsprogramm regional geschützt in ihr Portfolio aufzunehmen und auf eigene Initiative durchzuführen. Mit Hilfe dieser Kooperationsvereinbarung möchte die SimA®-Geschäftsstelle die Verbreitung der SimA®-Idee fördern.